Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Tierschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
TSchG
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Förderung des Tierschutzes
§ 2.Paragraph 2,
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017
Gesetzesnummer
20003541
Dokumentnummer
NOR40055107