Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
15.08.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
72/13 Studienförderung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 7 € pro entschiedener Vorstellung.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016
Gesetzesnummer
20002888
Dokumentnummer
NOR40044632