Österreich hat dem Schweizerischen Bundesrat als Depositar des Übereinkommens über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen (BGBl. Nr. 43/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 131/1982) mitgeteilt, dass mit Wirksamkeit vom 1. März 2001 die zuständige Behörde im Anhang zum Übereinkommen wie folgt lautet: Österreich hat dem Schweizerischen Bundesrat als Depositar des Übereinkommens über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1982,) mitgeteilt, dass mit Wirksamkeit vom 1. März 2001 die zuständige Behörde im Anhang zum Übereinkommen wie folgt lautet:
"Für Österreich:
die Bezirksgerichte;"