Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Polen)
Typ
Vertrag - Polen
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
13.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens
(1)Absatz einsbezeichnet der Begriff “Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).bezeichnet der Begriff “Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).
(2)Absatz 2bezeichnet der Begriff “Stiftung” die von der Republik Polen gegründete Stiftung “Deutsch-Polnische Aussöhnung”.bezeichnet der Begriff “Stiftung” die von der Republik Polen gegründete Stiftung “Deutsch-Polnische Aussöhnung”.
Schlagworte
Sklavenarbeiter
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
20001145
Dokumentnummer
NOR40016018