Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 164
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
01.09.2017
Abkürzung
BDG 1979
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung
§ 164.Paragraph 164,
Die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§§ 15 und 15c) wird für den Universitätsprofessor gemäß § 161a nur wirksam, wenn er zum beabsichtigten Termin der Ruhestandsversetzung eine tatsächliche Verwendung im Bundesdienst von wenigstens 18 Jahren aufweist. Die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (Paragraphen 15 und 15c) wird für den Universitätsprofessor gemäß Paragraph 161 a, nur wirksam, wenn er zum beabsichtigten Termin der Ruhestandsversetzung eine tatsächliche Verwendung im Bundesdienst von wenigstens 18 Jahren aufweist.
Schlagworte
Professor, Hochschulprofessor
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2016
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR40060941