Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 5
Inkrafttretensdatum
22.12.1977
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AlVG
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz einsUnter Dienstgebern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch Auftraggeber im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, Träger von Ausbildungseinrichtungen und Besitzer von Wäldern, in denen von selbständigen Pechern Harzprodukte gewonnen werden, zu verstehen.Unter Dienstgebern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch Auftraggeber im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1961,, Träger von Ausbildungseinrichtungen und Besitzer von Wäldern, in denen von selbständigen Pechern Harzprodukte gewonnen werden, zu verstehen. (2)Absatz 2Unter Dienstverhältnis im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch die Erwerbstätigkeit als selbständiger Pecher zu verstehen.
(3)Absatz 3Unter Entgelt im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch das Erwerbseinkommen als selbständiger Pecher zu verstehen.
(BGBl. Nr. 17/1962, Art. I Z. 9)Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1962,, Art. römisch eins Ziffer 9,)
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2023
Gesetzesnummer
10008407
Dokumentnummer
NOR12098167
Alte Dokumentnummer
N6197721147L