(4)Absatz 4Auf Militärpersonen auf Zeit, die ein Fixgehalt erhalten, ist § 4 Abs. 2 der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013 des Personalplanes anzuwenden.Auf Militärpersonen auf Zeit, die ein Fixgehalt erhalten, ist Paragraph 4, Absatz 2, der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. Paragraph 44, BHG 2013 des Personalplanes anzuwenden.