Entsprechend den vereinbarten Kontingenten, wie in Anhang I angeführt, können ein Vortrag, Vorgriff und eine Transferierung wie folgt vorgenommen werden: Ein Vortrag auf die entsprechende Quote für das zweite Vertragsjahr von Mengen, die während des vorhergehenden Vertragsjahres nicht ausgenutzt wurden, ist bis zu 11% der Quote für das aufnehmende Vertragsjahr möglich. Ein Vorgriff ist bis zu 6% der Quote des aufnehmenden Vertragsjahres möglich. Ein Vorgriff wird von der Quote des folgenden Jahres abgezogen. Eine Transferierung zwischen den Kategorien gemäß Anhang I kann bis zu 5% der vereinbarten Quote vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß eine entsprechende Verminderung der vereinbarten Quote, von der die Transferierung vorgenommen wird, erfolgt. Die Kalkulation soll auf den Konversationsfaktoren, die in Anhang I angeführt sind, beruhen.Entsprechend den vereinbarten Kontingenten, wie in Anhang römisch eins angeführt, können ein Vortrag, Vorgriff und eine Transferierung wie folgt vorgenommen werden: Ein Vortrag auf die entsprechende Quote für das zweite Vertragsjahr von Mengen, die während des vorhergehenden Vertragsjahres nicht ausgenutzt wurden, ist bis zu 11% der Quote für das aufnehmende Vertragsjahr möglich. Ein Vorgriff ist bis zu 6% der Quote des aufnehmenden Vertragsjahres möglich. Ein Vorgriff wird von der Quote des folgenden Jahres abgezogen. Eine Transferierung zwischen den Kategorien gemäß Anhang römisch eins kann bis zu 5% der vereinbarten Quote vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß eine entsprechende Verminderung der vereinbarten Quote, von der die Transferierung vorgenommen wird, erfolgt. Die Kalkulation soll auf den Konversationsfaktoren, die in Anhang römisch eins angeführt sind, beruhen.