Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.10.1998
Außerkrafttretensdatum
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
TITEL I
ERRICHTUNG UND AUFGABENBESCHREIBUNG
Artikel 1
Errichtung
(1)Absatz einsDie Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nachstehend als Mitgliedstaaten bezeichnet, errichten mit diesem Übereinkommen ein Europäisches Polizeiamt, nachstehend Europol genannt.
(2)Absatz 2Europol ist in jedem Mitgliedstaat mit einer einzigen nationalen Stelle verbunden, die nach Artikel 4 eingerichtet oder bezeichnet wird.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017
Gesetzesnummer
10006071
Dokumentnummer
NOR12066732
Alte Dokumentnummer
N4199812168O