Bundesrecht konsolidiert: Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Irland und der portugiesischen Republik für Edelmetallgegenstände Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

'Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Irland und der portugiesischen Republik für Edelmetallgegenstände Art. 1' ist am 03.01.2018 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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