den Namen (die sonstige Bezeichnung) und die Anschrift des Auftraggebers sowie eines allfälligen Vertreters gemäß § 6 Abs. 3 oder eines Betreibers gemäß § 50 Abs. 1, weiters die Registernummer des Auftraggebers, sofern ihm eine solche bereits zugeteilt wurde, undden Namen (die sonstige Bezeichnung) und die Anschrift des Auftraggebers sowie eines allfälligen Vertreters gemäß Paragraph 6, Absatz 3, oder eines Betreibers gemäß Paragraph 50, Absatz eins,, weiters die Registernummer des Auftraggebers, sofern ihm eine solche bereits zugeteilt wurde, und