DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER
Bern, am 18. September 1997
Sehr geehrter Herr Bundesrat!
Mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger *1), vom 14. September 1950, beehrt sich die Österreichische Bundesregierung, die folgenden Änderungen vorzuschlagen:
(Anm.: Es folgen die Änderungen)Anmerkung, Es folgen die Änderungen)
Ich beehre mich, Sie zu bitten, Ihr Einverständnis zu geben, daß dieser Brief und Ihre Antwort ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger darstellen, mit dem das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat vom 14. September 1950 betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger geändert wird.
Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Briefwechsel durchgeführt wird.
Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Markus Lutterotti
S. E.
Bundesrat Flavio Cotti
Vorsteher des Eidgenössischen Departements
für auswärtige Angelegenheiten
Bundeshaus West
3003 Bern
DER VORSTEHER DES EIDGENÖSSISCHEN DEPARTEMENTS
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
3003 Bern, 18. September 1997
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 18. September 1997 folgenden Inhaltes zu bestätigen:
„Mit Bezug auf das Abkommen ... (es folgt der weitere Text der
Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... Hochachtung.''
Hiermit habe ich die Ehre, Ihnen mein Einverständnis zu den in Ihrem Brief angeführten Bestimmungen zu geben und auch dahingehend, daß diese Bestimmungen ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger darstellen, das am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der dem Monat folgt, in dem der Briefwechsel durchgeführt wird.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Flavio Cotti
Bundesrat
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Markus Lutterotti
Botschafter der Republik Österreich
in der Schweiz
Bern
Das Abkommen tritt mit 1. November 1997 in Kraft.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 204/1951*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,