Bundesrecht konsolidiert: Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger Art. 1, Fassung vom 09.03.2018

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger Art. 1

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 180/1997

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.10.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Text

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

Bern, am 18. September 1997

Sehr geehrter Herr Bundesrat!

Mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger *1), vom 14. September 1950, beehrt sich die Österreichische Bundesregierung, die folgenden Änderungen vorzuschlagen:

Anmerkung, Es folgen die Änderungen)

Ich beehre mich, Sie zu bitten, Ihr Einverständnis zu geben, daß dieser Brief und Ihre Antwort ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger darstellen, mit dem das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat vom 14. September 1950 betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger geändert wird.

Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Briefwechsel durchgeführt wird.

Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Markus Lutterotti

S. E.

Bundesrat Flavio Cotti

Vorsteher des Eidgenössischen Departements

für auswärtige Angelegenheiten

Bundeshaus West

3003 Bern

DER VORSTEHER DES EIDGENÖSSISCHEN DEPARTEMENTS

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

3003 Bern, 18. September 1997

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 18. September 1997 folgenden Inhaltes zu bestätigen:

  „Mit Bezug auf das Abkommen ... (es folgt der weitere Text der

Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... Hochachtung.''

Hiermit habe ich die Ehre, Ihnen mein Einverständnis zu den in Ihrem Brief angeführten Bestimmungen zu geben und auch dahingehend, daß diese Bestimmungen ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger darstellen, das am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der dem Monat folgt, in dem der Briefwechsel durchgeführt wird.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Flavio Cotti

Bundesrat

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Markus Lutterotti

Botschafter der Republik Österreich

in der Schweiz

Bern

Das Abkommen tritt mit 1. November 1997 in Kraft.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,

Gesetzesnummer

10001489

Dokumentnummer

NOR12016393

Alte Dokumentnummer

N1199749664L