Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
30.11.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 3
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den ausländischen Delegationen, die am Informationsaustausch über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) teilnehmen, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Ständigen Vertretungen und ihren Mitgliedern bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2011
Gesetzesnummer
10001418
Dokumentnummer
NOR12015599
Alte Dokumentnummer
N1199644026L