Bundesrecht konsolidiert: Mediengesetz § 43a, Fassung vom 24.06.2018

Mediengesetz § 43a

Kurztitel

Mediengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 314/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 43a

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MedienG

Index

16/01 Medien, Presseförderung

Text

Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken

Paragraph 43 a,
  1. Absatz einsDer Anbietungs- und Ablieferungspflicht gemäß Paragraph 43, unterliegen auch sonstige Medienwerke mit Ausnahme von Schallträgern und Trägern von Laufbildern (Filmwerken oder kinematographischen Erzeugnissen). Medienwerke, die als elektronische Datenträger in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten, unterliegen der Anbietungs- und Ablieferungspflicht.
  2. Absatz 2Durch Verordnung können die Kategorien von Medienwerken, die der Anbietungs- und Ablieferungspflicht unterliegen, vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur näher festgelegt werden.
  3. Absatz 3Ist ein Medienwerk seiner Art nach nicht von der Verordnung im Sinne des vorhergehenden Absatzes erfasst, so hat auf Antrag des möglichen Verpflichteten oder der möglichen empfangsberechtigten Stelle der Bundeskanzler nach Anhörung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur festzustellen, ob die Verpflichtung zur Ablieferung oder Anbietung gemäß Absatz eins, besteht, weil das Medienwerk nach seiner Aufmachung und nach der Art der Verwendung als eine technische Weiterentwicklung eines Druckwerkes angesehen werden kann.
  4. Absatz 4Paragraph 43, Absatz 4, ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass insgesamt die Anzahl der abzuliefernden Stücke nicht mehr als fünf betragen darf.

Schlagworte

Anbietungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2018

Gesetzesnummer

10000719

Dokumentnummer

NOR40010123

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/314/P43a/NOR40010123