Bundesrecht konsolidiert: Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 391/1980

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.08.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

  1. Absatz einsDie gesetzliche Regelung der Zuständigkeit zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Land als Dienstgeber und einem Vertragsbediensteten aus dem Dienstverhältnis sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des Dienstvertrages fällt gemäß Artikel 21, Absatz 2, B-VG in die Zuständigkeit des Bundes.
  2. Absatz 2Die Erlassung dispositiver gesetzlicher Regelungen über die Arbeitszeit und über den Erholungsurlaub von Vertragsbediensteten der Länder fällt gemäß Artikel 21, Absatz 2, B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
  3. Absatz 3Die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten der Länder fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

Schlagworte

Vollziehung des Dienstvertragsrechtes durch Gerichte, Landesbedienstete

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000699

Dokumentnummer

NOR12009875

Alte Dokumentnummer

N11980166160

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/391/A1/NOR12009875