Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 54
Inkrafttretensdatum
27.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
19/15 Vertragsrecht
Text
ABSCHNITT 3: BEENDIGUNG UND SUSPENDIERUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 54
Beendigung eines Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
Die Beendigung eines Vertrags oder der Rücktritt einer Vertragspartei vom Vertrag können erfolgen
nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen oder
jederzeit durch Einvernehmen zwischen allen Vertragsparteien nach Konsultierung der anderen Vertragsstaaten.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019
Gesetzesnummer
10000684
Dokumentnummer
NOR12009634
Alte Dokumentnummer
N1198014747P