Bundesrecht konsolidiert: Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 316/1977

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

18.06.1977

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Ziffer eins a) Die gesetzliche Regelung der Ausstattung von Kraftfahrzeugen, die der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und auf mitbenützten Verkehrsflächen ohne öffentlichen Verkehr dienen, ist eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 9, B-VG.

Litera b Dasselbe gilt für die Regelung der Verpackung derart zu befördernder gefährlicher Güter und der Beförderung selbst, soweit dadurch den Gefahren begegnet werden soll, die sich daraus ergeben, daß die Beförderung durch Kraftfahrzeuge erfolgt.

Ziffer 2 Gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, daß Lebensmittel anläßlich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen verderben, sind eine Angelegenheit des Gesundheitswesens nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 12, B-VG.

Anmerkung

vgl. des Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, BGBl. Nr. 209/1979

Schlagworte

Transport gefährlicher Güter

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000619

Dokumentnummer

NOR12008974

Alte Dokumentnummer

N11977157330

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/316/A1/NOR12008974