Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Dieser Vertrag ist anzuwenden:
1.Ziffer eins seitens Ihrer Majestät auf das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie auf alle Gebiete, für deren internationale Beziehungen Ihre Regierung im Vereinigten Königreich verantwortlich ist;
2.Ziffer 2 seitens der Republik Österreich auf die Republik Österreich.