Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtsverhältnisse an der Staatsgrenze (Grenzstatut) (Tschechische R)
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
II. Abschnitt.römisch II. Abschnitt.
Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen und Wegen an der Grenze.
Artikel 5.
Die Vertragsstaaten werden dafür Sorge tragen, daß die Straßen und Wege, welche die Staatsgrenze überqueren, samt den in ihrem Zuge gelegenen Objekten von den hiezu gesetzlich oder anderweitig Verpflichteten in einem den Bedürfnissen des Verkehres entsprechenden Maße erhalten werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
10000147
Dokumentnummer
NOR12002902
Alte Dokumentnummer
N1193047326L