Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Verfassungsgesetz
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
Art. 81b
Inkrafttretensdatum
01.08.2014
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Abkürzung
B-VG
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Text
Artikel 81b.
(1)Absatz einsDie Landesschulräte haben gereihte Dreiervorschläge zu erstatten
für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für Schulleiter, sonstige Lehrer und Erzieher an den den Landesschulräten unterstehenden Schulen und Schülerheimen,
für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für die bei den Landesschulräten tätigen Schulaufsichtsbeamten sowie für die Betrauung von Lehrern mit Schulaufsichtsfunktionen.
(Anm.: lit. c aufgehoben durch BGBl. I Nr. 164/2013)Anmerkung, Litera c, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2013,) (2)Absatz 2Die Vorschläge nach Abs. 1 sind an den gemäß Art. 66 Abs. 1 oder Art. 67 Abs. 1 oder auf Grund sonstiger Bestimmungen zuständigen Bundesminister zu erstatten. Die Auswahl unter den vorgeschlagenen Personen obliegt dem Bundesminister.Die Vorschläge nach Absatz eins, sind an den gemäß Artikel 66, Absatz eins, oder Artikel 67, Absatz eins, oder auf Grund sonstiger Bestimmungen zuständigen Bundesminister zu erstatten. Die Auswahl unter den vorgeschlagenen Personen obliegt dem Bundesminister.
(3)Absatz 3Bei jedem Landesschulrat sind Qualifikations- und Disziplinarkommissionen für Schulleiter und sonstige Lehrer sowie für Erzieher einzurichten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und an einer dem Landesschulrat unterstehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden. Das Nähere ist durch Bundesgesetz zu regeln.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 164/2013
Schlagworte
Qualifikationskommissionen
Im RIS seit
22.08.2013
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2017
Gesetzesnummer
10000138
Dokumentnummer
NOR40154582