Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungsvertrag (Ägypten)
Typ
Vertrag - Ägypten
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
29.10.1929
Außerkrafttretensdatum
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel I.Artikel römisch eins. Die Staatsangehörigen jedes der vertragschließenden Staaten sind berechtigt, sich im Gebiete des anderen Staates niederzulassen und aufzuhalten, wobei sie sich allen Landesgesetzen, die Steuergesetze inbegriffen, und Polizeivorschriften zu unterwerfen haben.
Schlagworte
Niederlassungsfreiheit, Aufenthaltsfreiheit
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Gesetzesnummer
10000121
Dokumentnummer
NOR12002248
Alte Dokumentnummer
N1192914904S