Bundesrecht konsolidiert: Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden Art. 1, Fassung vom 09.03.2018

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden Art. 1

Kurztitel

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 132/1927

Typ

Vertrag - Schweden

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

29.03.1927

Außerkrafttretensdatum

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Text

römisch eins. Teil.

Artikel 1.

Alle Streitfragen jeglicher Art zwischen Österreich und Schweden, bei denen die Parteien untereinander über ein Recht im Streite sind, und die nicht auf dem Wege des gewöhnlichen diplomatischen Verfahrens gütlich geschlichtet werden können, sollen in der nachstehend bestimmten Weise dem Ständigen Internationalen Gerichtshof unterbreitet werden.

Die Streitfragen, für deren Lösung in anderen, zwischen Österreich und Schweden in Geltung stehenden Übereinkommen ein besonderes Verfahren vorgesehen ist, werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Übereinkommen geregelt.

Anmerkung

Anstatt Ständiger Internationaler Gerichtshof nunmehr, Internationaler Gerichtshof.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2012

Gesetzesnummer

10000096

Dokumentnummer

NOR12002028

Alte Dokumentnummer

N1192715566S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1927/132/A1/NOR12002028