Bundesrecht konsolidiert: Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1, Fassung vom 09.03.2018

Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1926

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

13.04.1926

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Erkenntnis vom 19 März 1926, Z K römisch eins 1/26/11, seine Feststellung zur Frage der verfassungsgesetzlichen Zuständigkeit in den Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Pächterwesens in folgenden Rechtssätzen zusammengefaßt:

Ziffer eins Die Einrichtung von Pächterbeiräten ist eine Angelegenheit des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und fällt sohin nach Gesetzgebung und Vollziehung in deren Zuständigkeit.

Ziffer 2 Die Errichtung und Auflösung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen sowie das Verfahren bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen fällt als eine Angelegenheit des Zivilrechtswesens nach Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.

Anmerkung

vgl. Art. 10 Abs. 1 Z. 6 und Art. 15 Abs. 1 B-VG

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021

Gesetzesnummer

10000084

Dokumentnummer

NOR12001949

Alte Dokumentnummer

N11926122750

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1926/86/A1/NOR12001949