Die theoretische Ausbildung hat folgende Gegenstände zu umfassen und die jeweils angeführten Lehrstoffe zu vermitteln:
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1. | Ökologie und Toxikologie: |
| Grundzüge der Pflanzenkunde u. a. im Zusammenhang mit ihren Standorten und den erforderlichen klimatischen Bedingungen, Grundkenntnisse der Gefahren, die von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf natürliche Kreisläufe ausgehen können, insbesondere auf Boden und Gewässer (Methabolite, Abbaugeschwindigkeit, Rückstände); |
2. | Pflanzenschutzmittelkunde: |
| Grundkenntnisse der wichtigsten Wirkstoffe, Überblick über Insektizide, Fungizide, Herbizide, Pflanzenhilfsstoffe und Bioregulatoren; |
3. | Schädlings- und Nützlingskunde: |
| Grundkenntnisse der Schädlingsarten, tierische Schädlinge, Viren, Bakterien, Pilze, Schadpflanzen, Einsatz von Nützlingen; |
4. | Integrierter Pflanzenschutz: |
| Abstimmung der kulturtechnischen, mechanischen, biologischen und chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen je nach Schadfaktor, Schadschwellen und Warndienst; |
5. | Rechtsvorschriften des Pflanzenschutzwesens: |
| Kenntnisse des gesamten Pflanzenschutzmittelrechts (Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz), Recht des Bezuges (Giftbezug), der Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln, Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; |
6. | Sofort- und Gegenmaßnahmen bei Unfällen: |
| Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungsfällen mit Pflanzenschutzmitteln; |
7. | Anwenderschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln: |
| Einkauf, Aufbewahrung, Transport von Pflanzenschutzmitteln, Ausgestaltung der Schutzkleidung, Verhaltensregeln vor, während und nach dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln; |
8. | Verfahren und Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln: |
| Art und Beschaffenheit von Pflanzenschutzgeräten, fachgerechter Einsatz, Wartung und Pflege von Pflanzenschutzgeräten, Hinweise auf die jeweiligen Anwendungsvorschriften, Aufwandmengen, Aufwandkonzentrationen, Anwendungszeitpunkte sowie Warte- und Anbaufristen, Kenntnisse über die Verwendung geeigneter und einwandfrei funktionierender Pflanzenschutzgeräte. |