§ 1
(1) Die Vereinbarung sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Grieskirchen, des politischen Bezirks Eferding, ausgenommen die Stadtgemeinde Eferding und die Gemeinde Pupping sowie der Gemeinden des politischen Bezirks Wels-Land, ausgenommen die Gemeinden Gunskirchen, Lambach, Marchtrenk und Stadl-Paura betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes ("Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.