Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für K Vertrag Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002, Fassung vom 16.04.2024

§ 0

Langtitel

Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend das In-Kraft-Treten des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel"

StF: LGBl.Nr. 31/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 2, des Landesverfassungsgesetzes über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“ und in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ (Landesverfassungsgesetz Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002) wird kundgemacht:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen römisch eins und römisch II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ samt Anlagen wurde im Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 126 aus 2004, kundgemacht.

Der Vertrag ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 1. Dezember 2004 in Kraft getreten.