Anlage 2
zur O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Ausbildung der mit der Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes betrauten Person
I. In Umsetzung des von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten „Rahmenlehrplans für die Ausbildung von Führungskräften in der Altenhilfe“ wird für die Leiter des Pflegedienstes in O.ö. Alten- und Pflegeheimen nachstehende und berufsbegleitend zu absolvierende Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik, Linz, geschaffen. Diese Ausbildung ist innerhalb eines Zeitraumes von längstens 30 Monaten ab Ausbildungsbeginn abzuschließen.
II. Ausbildungsziele
Mit zunehmendem Alter nehmen somatische und psychische Veränderungen, wie insbesondere Desorientiertheit, und damit die Hilfs- und Betreuungsbedürftigkeit der Heimbewohner zu. Die Qualität der in den O.ö. Alten- und Pflegeheimen zu erbringenden Hilfs- und Betreuungsleistungen wird durch die Pflegedienstleiter entscheidend mitgeprägt: Sie gestalten ihre eigenen Leistungen und die im Pflegedienst der Heime eingesetzten Mitarbeiter und beeinflussen damit auch wesentlich das Bild der O.ö. Alten- und Pflegeheime in der Öffentlichkeit. Diese Aufgaben sollen in professioneller, effizienter und damit auch in persönlich befriedigender Weise bewältigt werden
Das erfordert:
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1. | Fachpflegerische Handlungs- und Verantwortungskompetenz |
2. | Kommunikations- und Teamfähigkeit |
3. | analytisches und konzeptionelles Denken und Kreativität |
4. | Organisations- und Führungskompetenz |
5. | Beratungskompetenz |
III. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Ausbildung
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1. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind: |
a) | Krankenpflegediplom |
b) | mindestens drei Jahre Berufspraxis als diplomierte Krankenpflegefachkraft, davon mindestens zwei Jahre im geriatrischen Bereich von Krankenanstalten oder im Pflegedienst von Alten- und Pflegeheimen |
2. | Die Pflegedienstleiterausbildung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 18 Monaten und umfaßt: |
| 8 theoretische Fachbereiche mit insgesamt 480 Std. |
| aktuelle Fachgebiete und Exkursionen, Projektbegleitung, Supervision 40 Std. |
| 2 Wochen Praktikum 80 Std. |
| insgesamt 600 Std. |
IV. Zeugnis und Berufsberechtigung
Über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflegedienstleiterausbildung hat die Akademie für Gesundheitsberufe an der O.ö. Landes-Nervenklinik ein Zeugnis auszustellen, in dem die Fachgebiete mit der betreffenden Stundenzahl, die Absolvierung des vorgesehenen Praktikums und die Teilnahme an den Exkursionen bestätigt sind. Gleichzeitig hat dieses Zeugnis den Hinweis zu enthalten, daß die betreffende Person zur „Leitung des Pflegedienstes in Alten- und Pflegeheimen“ befähigt ist und gleichzeitig die Sonderausbildung für leitendes Pflegepersonal gem. § 57 lit. b des Krankenpflegegesetzes i.d.g.F. und § 10 lit. c der Verordnung über Fort- und Sonderausbildung, BGBl. Nr. 872/1992, absolviert hat.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Zeugnisses sind:
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1. | Teilnahme am Lehrgang |
| Für alle Teile der Ausbildung besteht Anwesenheitspflicht, krankheitsbedingt können in einem Theorie- oder Praktikumsseminar höchstens 20% der Stunden entschuldigt werden. |
2. | Absolvierung des Praktikums |
3. | Erarbeitung, Realisierung und Dokumentation eines Projektes |
4. | Mündliche Abschlußprüfung |
V. Anrechenbarkeit
Ähnliche Ausbildungen mit gleicher oder höherer Gesamtstundenanzahl sind in jenen Teilen anrechenbar, die dem vorliegenden Lehrplan entsprechen.
VI. Organisation und Durchführung
Mit der Organisation und Durchführung dieser Ausbildung ist die Altenbetreuungsschule des Landes OÖ. betraut.
VII. Übersicht über die Ausbildungsinhalte
Ausbildungsbereiche | Std. | Themen |
1. | Fachbereich BERUFSKUNDE/ETHIK | 60 | Ethische Grundsätze, Helfen als Beruf, Berufsidentität, Berufsbild, Aktuelle Berufsfragen, Wertstrategien, Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden |
2. | Fachbereich PFLEGEKUNDE | 80 | Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Spezielle Pflegeprobleme, Bedarfsberechnung, Ergonomische Arbeitsweise, neue Pflegemethoden, Sicherung der Pflegequalität, Reaktivierende Pflege |
3. | Fachbereich PRÄVENTATION | 30 | Sozial- und Psychohygiene, Krisenintervention, Hygiene, Gesundheitsförderung, Ernährung, Bewegung, Mobilisation, Beschäftigung, Rehabilitation |
4. | Fachbereich GERIATRIE u. GERONTOLOGIE | 80 | Erkrankungen im Alter, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik, Onkologie, Angehörigenberatung Wohn- und Lebenswelt alter Menschen, Vernetzung der Altenarbeit, Unternehmen Altendienste |
5. | Fachbereich KOMMUNIKATION | 80 | Kommunikation und Selbstwert, Konfliktbewältigung, Gesprächsführung Moderation und Präsentation |
6. | Fachbereich MITARBEITERFÜHRUNG | 80 | Betriebspsychologie: Motivation, Teamarbeit, Zielarbeit, Dienstbesprechung, praktische Pädagogik, Information, Kompetenz und Verantwortung, Personalplanung und -entwicklung, Stellenbeschreibung |
7. | Fachbereich ORGANISATION | 40 | Betriebslehre, Ökonomische Grundsätze, Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Dienstpläne, Schriftverkehr, Pflegebudget, Unternehmen Altendienste Öffentlichkeitsarbeit, Fest- und Feiergestaltung |
8. | Fachbereich RECHTSKUNDE | 30 | Institutionenkunde, Arbeitsrecht, Sozialrecht, O.ö. SHG, Sachwalterschaft/Unterbringung, BPGG, Heimverordnung, GuKG, Straf- und Privatrecht |
9. | AKTUELLE FACHGEBIETE und Exkursionen | 40 | Exkursionen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Fachausstellungen, aktuelle fachspezifische Themen, Projektbegleitung, Supervision |
10. | PRAKTIKUM | 80 | in Alten- und Pflegeheimen, Abteilungen von Krankenanstalten (gerontopsychiatrisch, orthopäd., cardiolog., onkolog.) |
insgesamt | 600 | verteilt auf 18 Monate |
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(Anm: LGBl.Nr. 105/2012, 74/2015)