Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Aserbaidschan - Protokoll, Fassung vom 18.04.2024

§ 0

Langtitel

Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 19/2010

Sonstige Textteile

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 1999,

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. römisch III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Absatz eins, mit 1. November 2009 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 62 vom 6.3.2009 S. 9, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.