Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Gabriele HEINISCH-HOSEK die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
(1) Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
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| Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; |
| Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen; |
| Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen. |
(2) Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
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| Dazu gehören insbesondere auch: |
| Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen. |
| Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. |
| Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten. |
| Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. |
| Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten. |
| Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens. |
| Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechts, des Personalvertretungsrechts und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden. |
| Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission. |
| Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes. |
(3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(4) Die Abs. 1 und 2 gelten ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.