Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung, Fassung vom 16.04.2024

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung – MMHmZV)
StF: BGBl. II Nr. 458/2006

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 10, Absatz 8,, 28, 39 Absatz 8,, 40 Absatz 4,, 56, 59, 63 Absatz 8,, 72 und 87 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2006,, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

Paragraph eins,

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 2,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin

Paragraph 3, 

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin

Paragraph 4,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

Paragraph 5,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben

Paragraph 6,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Paragraph 7,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Paragraph 7 a,

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis Spezialqualifikation Basismobilisation

Paragraph 8,

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

Paragraph 9,

Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

Paragraph 10,

Inkrafttreten

Anmerkung, Paragraph 11, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,)

Anlage 1

Ausbildungsbestätigung – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin

Anlage 2

Zeugnis – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin

Anlage 3

Ausbildungsbestätigung – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen

Anlage 4

Zeugnis – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen

Anmerkung, Anlagen 5 und 6 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,)

Anlage 7

Ausbildungsbestätigung – Heilmasseur/Heilmasseurin

Anlage 8

Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

Anlage 9

Ausbildungsbestätigung – Lehraufgaben

Anlage 10

Zeugnis – Lehraufgaben

Anlage 11

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Anlage 12

Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Anlage 13

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Anlage 14

Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Anlage 14a

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Basismobilisation

Anlage 14b

Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation

Anlage 15

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 16

Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 17

Bestätigung über die Eignungsprüfung

Anmerkung, Anlagen 18 bis 21 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,)

§ 1

Text

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDiese Verordnung regelt Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die
    1. Ziffer eins
      Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin,
    2. Ziffer 2
      Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin,
    3. Ziffer 3
      Ausbildung für Lehraufgaben,
    4. Ziffer 4
      Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie,
    5. Ziffer 5
      Spezialqualifikationsausbildung Hydro- und Balneotherapie,
    6. Ziffer 6
      Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation.
  2. Absatz 2Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse gemäß den Anlage 1 bis 17 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR-Nummer) anzuführen ist. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in den Anlage 1 bis 17 sind zu streichen oder wegzulassen.

§ 2

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin

Paragraph 2,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Prüfung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 1 und 2 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Prüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 3

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin

Paragraph 3,
  1. Absatz einsNach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß Paragraph 26, MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Absatz eins, sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. Paragraph 2, Absatz 4, gilt sinngemäß.
  3. Absatz 3Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß Paragraph 26, MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.

    Anmerkung, Absatz 4 bis 6 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,)

§ 4

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

Paragraph 4,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 7 und 8 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 5

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben

Paragraph 5,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Lehraufgaben sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 9 und 10 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Ausbildung für Lehraufgaben nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 6

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Paragraph 6,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Elektrotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 11 und 12 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Elektrotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Paragraph 7,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Hydro- und Balneotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 13 und 14 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Hydro- und Balneotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7a

Text

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation

Paragraph 7 a,
  1. Absatz einsNach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für die Basismobilisation sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 14a und 14b auszustellen.
  2. Absatz 2Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. Absatz 3Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. Absatz 4Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. Absatz 5Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Basismobilisation nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 8

Text

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

Paragraph 8,
  1. Absatz einsÜber die im Rahmen der Ergänzungsausbildung absolvierten Ergänzungsprüfungen und Praktika ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlage 15 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Bestätigung gemäß Absatz eins, hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 9

Text

Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

Paragraph 9,
  1. Absatz einsÜber einen absolvierten Anpassungslehrgang oder eine absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlagen 16 und 17 auszustellen.
  2. Absatz 2Die Bestätigung gemäß Absatz eins, hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 10

Text

Inkrafttreten

Paragraph 10,

Die Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 7 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015, treten mit 1. September 2015 in Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage 1

 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

 

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

 

geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat

 

an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul A

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Hygiene

 

 

Erste Hilfe und Verbandstechnik

 

 

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul B

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

 

 

Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

 

 

Dokumentation

 

 

Pathologie

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie

 

 

 

Teilnahme

 

Unterrichtsfach

Beurteilung4

 

Umweltschutz

 

 

Grundlagen der Kommunikation

 

 

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................5 beurteilt.

 

Kommissionelle Prüfung

 

 

Beurteilung6

 

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“7.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

...............................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in7)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in7)

 

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

___________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 38, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 2

Text

Anlage 2

 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

ZEUGNIS

 

 

 

Herr/Frau1............................................................................................................................................,
geboren am ................................................................... in ........................................................................,
hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Prüfung

 

 

 

..........................................................2.

 

 

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

 

 

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

 

 

 

berechtigt.

 

 

 

............................................, am .............................................

 

 

 

Für die Prüfungskommission:

 

 

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

 

 

....................................................

 

 

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß Paragraph 38, Absatz 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 3

Text

Anlage 3

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .......................................................................................,

hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß Paragraph 26, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ /

„medizinische Masseurin“1.

 

 

 

 

 

......................................., am .........................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 4

Text

Anlage 4

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................... in ............................................................................,
hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß Paragraph 26, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die praktische Ausbildung

 

...............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

 

berechtigt.

 

..........................................., am .........................................

 

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 7

Text

Anlage 7

 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

 

 

Herr/Frau1………...........................................................................................................................................,

 

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

 

hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Einzelprüfungen

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Recht und Ethik

 

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Pathologie

 

 

Hygiene und Umweltschutz

 

 

Erste Hilfe

 

 

Allgemeine Physik

 

 

Dokumentation

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

 

Teilnahme

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation

 

 

 

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

 

 

Beurteilung4

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Pathologie

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als Heilmasseur/ Heilmasseurin5.

 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in5)

 

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 55, MMHmG – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 55, MMHmG – Zutreffendes einfügen.
4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 50, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 8

Text

Anlage 8

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ...................................................... in .....................................................................................,

hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“1

 

berechtigt.

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

...............................................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 50, Absatz 2 und 3 MMHM-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 9

Text

Anlage 9

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2006,, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Einzelprüfungen

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Berufskunde und Ethik

 

 

Management, Organisationslehre und Statistik

 

 

Betriebsführung

 

 

Rechtskunde

 

 

 

 

Teilnahme

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

 

 

 

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

 

 

Beurteilung4

 

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben.

 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_____________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 55, MMHmG – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 55, MMHmG – Zutreffendes einfügen.
4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 61, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 10

Text

Anlage 10

 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1.............................................................................................................................................,

geboren am ........................................................... in ................................................................................,

hat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung

 

„Lehrberechtigter Heilmasseur“ / „Lehrberechtigte Heilmasseurin“1

 

berechtigt.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

.................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden gemäß Paragraph 61, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 11

Text

Anlage 11

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2006,, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

Beurteilung3

 

Spezielle Anatomie und Pathologie 

Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 12

Text

Anlage 12

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

 

„Elektrotherapie“

 

anzufügen.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

.................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 13

Text

Anlage 13

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

Beurteilung3

 

Spezielle Anatomie und Pathologie

Physik

Spezielle Hygiene

Balneotherapie

Hydrotherapie

Unterwasserdruckstrahlmassage

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anl. 14

Text

Anlage 14

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ............................................................................, hat

die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

 

„medizinischer Bademeister“/„medizinische Bademeisterin“1

 

anzufügen.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

......................................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 14a

Text

Anlage 14a

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

Herr/Frau1......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von

............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Praktische Ausbildung

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

Beurteilung3

 

Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.

......................................., am .........................................

.....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anl. 14b

Text

Anlage 14b

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

ZEUGNIS

Herr/Frau1 .......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ..............................................................................,

hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

.............................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

„Basismobilisation“

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission:

Der/Die1 Vorsitzende:

......................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 15

Text

Anlage 15

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG

 

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ...............................................................................,

hat an der im Bescheid des Landeshauptmannes ............................................................................ vom

......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Ergänzungsprüfungen

 

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praktika

 

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung3

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergänzungsausbildung wurde mit / ohne Erfolg absolviert / abgebrochen.4

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/der4.............................................................5.

 

..........................................., am .........................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die4 Vorsitzende:

 

..................................................................

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
4 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
5 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Nostrifikation gemäß Paragraph 12, MMHmG, „Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Nostrifikation gemäß Paragraph 42, MMHmG, allenfalls Ausübung von „Lehraufgaben“ bei Nostrifikation gemäß Paragraph 42, MMHmG, „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Nostrifikation gemäß Paragraph 65, MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen.

Anl. 16

Text

Anlage 16

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG

 

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ....................................................... in .....................................................................................,

hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ..........................................................

vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,,

 

mit/ohne1 Erfolg

 

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Fachbereich/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der1.................................................3 .

 

.........................................., am .........................................

 

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV bzw. Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 10, MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 39, MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß Paragraph 40, MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß Paragraph 63, MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen

Anl. 17

Text

Anlage 17

 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG

 

 

 

Herr/Frau1......................................................................................................................................................,
geboren am ..................................................... in ......................................................................................,
hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,,

 

mit/ohne1 Erfolg

 

 

 

 

 

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Sachgebiet/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als / zur berufsmäßigen Ausübung von/der1 .......................................................................3.

 

........................................, am .........................................

 

....................................................................

...........................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV bzw. Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 10, MMHmG;
„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 39, MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß Paragraph 40, MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß Paragraph 63, MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen.