Anlage 15
Sonderfach Innere Medizin
1. Abschnitt
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Innere Medizin umfasst die Prävention, Diagnostik, nicht-chirurgische Behandlung und Rehabilitation der Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens, der Blutgefäße und des Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, der internen allergischen und onkologischen Erkrankungen, der internen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Infektionskrankheiten sowie der Vergiftungen einschließlich der fachspezifischen Intensivmedizin.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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1. | Hauptfach: |
| Fünf Jahre |
2. | Pflichtnebenfächer: |
| Keine |
3. | Wahlnebenfächer: |
3.1. | Gebundene Wahlnebenfächer: |
| Keine |
3.2. | Freie Wahlnebenfächer: |
| Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist |
2. Abschnitt
I.
Additivfach Angiologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Angiologie umfasst die Prävention, Diagnostik und konservative Behandlung der Erkrankungen der Blutgefäße (Arterien, Venen und Lymphgefäße) unter besonderer Berücksichtigung von Risikofaktoren, kausalen Faktoren und Folgen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Angiologie
II.
Additivfach Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen umfasst die Diagnostik und nichtchirurgische Behandlung von gut- und bösartigen Erkrankungen der endokrinen Organe einschließlich der männlichen Gonaden und endokrinen Formen der Hypertonie sowie des Kalzium-, Lipid- und Kohlenhydratstoffwechsels unter besonderer Berücksichtigung von metabolischen Syndromen, Diabetes mellitus sowie des Knochen- und Lipidstoffwechsels.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen
III.
Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie umfasst die Diagnostik und Behandlung aller Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, der Leber und des Pankreas einschließlich der diagnostischen und therapeutischen gastrointestinalen Endoskopie.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Gastroenterologie und Hepatologie
IV.
Additivfach Hämatologie und Internistische Onkologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Hämatologie und Internistische Onkologie umfasst die Prävention, Früherkennung, Molekularpathologie, Diagnostik und nicht-chirurgische Behandlung einschließlich der Knochenmark- bzw. Stammzelltransplantation, immunologischer und gentherapeutischer Verfahren von malignen und nichtmalignen Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe, der Blutgerinnung sowie von soliden Tumoren sämtlicher Gewebe, die diagnostische Nachsorge und Rehabilitation sowie die Palliativbetreuung von Patientinnen/Patienten mit malignen Erkrankungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Hämatologie und Internistische Onkologie
V.
Additivfach Infektiologie und Tropenmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Infektiologie und Tropenmedizin umfasst die Prävention, Diagnostik und Behandlung von durch Mikroorganismen verursachten heimischen und tropischen Infektionskrankheiten.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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1. | Zwei Jahre und drei Monate Infektiologie und Tropenmedizin |
2. | Sechs Monate Hygiene und Mikrobiologie |
3. | Drei Monate, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin oder Virologie |
4. | Erfolgreiche Teilnahme an von der Österreichischen Ärztekammer approbierten Veranstaltungen oder Kursen für: |
4.1. | Tropenmedizin im Ausmaß von zumindest 160 Stunden |
4.2. | Krankenhaushygiene in der Dauer von zumindest 80 Stunden |
VI.
Additivfach Intensivmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen (Organversagen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Intensivmedizin
VII.
Additivfach Internistische Sportheilkunde
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Internistische Sportheilkunde umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Sport oder mit sportmedizinischem Hintergrund unter besonderer Berücksichtigung der Doping-Problematik.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Internistische Sportheilkunde
VIII.
Additivfach Kardiologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Kardiologie umfasst die Prävention, die klinische, elektrokardiographische, sonographische, hämodynamische und invasive Diagnostik, die konservative und interventionelle Behandlung sowie die Rehabilitation von Erkrankungen des Herzens und seiner Gefäße unter besonderer Berücksichtigung von Risikofaktoren, kausalen Faktoren und Folgen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Kardiologie
IX.
Additivfach Klinische Pharmakologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Klinische Pharmakologie umfasst die Erprobung und Überwachung der Arzneimittelanwendung am gesunden und kranken Menschen, die Prüfung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik unter Berücksichtigung von Lebensalter, pathophysiologischen Besonderheiten, Applikationsformen und Wechselwirkungen bei der Anwendung verschiedener Pharmaka, die Erkennung von Nebenwirkungen und Intoxikationen durch Medikamente sowie die fachspezifische Begutachtung und Beratung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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1. | Ein Jahr und sechs Monate klinische Pharmakologie |
2. | Ein Jahr und sechs Monate Pharmakologie |
X.
Additivfach Nephrologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Nephrologie umfasst die Pathogenese, Pathologie, Klinik, Ätiologie, Epidemiologie, Diagnostik und konservative Behandlung renaler Erkrankungen einschließlich der Hämo- und Peritonealdialyse.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Nephrologie
XI.
Additivfach Rheumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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1. | Zwei Jahre und drei Monate Rheumatologie |
2. | Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie |
3. | Drei Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation |
4. | Drei Monate Radiologie |
XII.
Additivfach Geriatrie
A. Definition des Aufgabengebietes
Das Additivfach Geriatrie umfasst die kurative, palliative, präventive und rehabilitative Betreuung von Patientinnen/Patienten auf dem Gebiet der Inneren Medizin, die insbesondere ein höheres biologisches Alter, meist mehrere eingeschränkte Organfunktionen und/oder Erkrankungen, funktionelle Defizite und somit eine erhöhte Vulnerabilität aufweisen, unter besonderer Berücksichtigung der somatischen, psychischen und soziokulturellen Aspekte sowie des multidimensionalen geriatrischen Assessments inklusive Nahtstellenmanagement.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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1. | Zwei Jahre Geriatrie unter besonderer Berücksichtigung der Akutgeriatrie und Remobilisation, wobei eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten im Sonderfach Innere Medizin anrechenbar ist, sofern eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachgewiesen ist |
2. | Drei oder vier Monate Psychiatrie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist |
3. | Drei oder vier Monate Neurologie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist |
4. | Drei oder vier Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation einschließlich der Remobilisation und Nachsorge, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist |
5. | Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist, mit Ausnahme des Sonderfaches Innere Medizin, sofern in den Ausbildungsfächern 2., 3. und 4. nicht jeweils vier Monate absolviert worden sind |