Laut Mitteilung des Generalsekretariates des Völkerbundes wurde die von dem griechischen Geschäftsträger in Bern überreichte Ratifikationsurkunde des Präsidenten der Hellenischen Republik zu dem am 9. Dezember 1923 in Genf unterfertigten Übereinkommen und Statut über das internationale Regime der Seehäfen samt Anlage und Unterzeichnungsprotokoll (kundgemacht im 14. Stück des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1927 unter Nr. 56) am 24. Jänner 1927 im Generalsekretariat des Völkerbundes hinterlegt.
Der bezeichnete Staatsvertrag erlangt im Sinne des Artikels 6 des Übereinkommens zwischen Österreich und der Hellenischen Republik am 24. April 1927 Rechtswirkung.