Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika haben folgende weitere Staaten das Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und das Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, BGBl. Nr. 105/1949, durch Unterzeichnung und durch Hinterlegung der in Art. XX Abs. 2 lit. a beziehungsweise in Art. XI Abs. 2 lit. a vorgesehenen Urkunden angenommen:
Malaya, Marokko und Tunesien