Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 585/1993) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Beitrittsurkunde:
Moldau 26. Mai 1993
Turkmenistan 14. Juni 1993
Folgende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten:
Staaten: mit Wirksamkeit vom:
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 17. September 1991
Tschechische Republik 1. Jänner 1993
Gemäß Art. 45 Abs. 4 haben nachstehende Staaten folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:
Bosnien-Herzegowina BIH
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien MK
Tschechische Republik CZ
Turkmenistan TMN
Die Ukraine hat erklärt, das Unterscheidungszeichen mit Wirksamkeit vom 21. Jänner 1994 auf „UA'' zu ändern.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben die Slowakei und Tschechische Republik erklärt, daß sie Motorfahrräder den Krafträdern gleichstellen.