Der Straßenteil der B 115 Eisen Straße von km 41,32 (alt) bis km 42,47 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 22. November 1979, BGBl. Nr. 489, bestimmten - Abschnittes „Losenstein'' für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.