(2)Absatz 2Dieses Protokoll tritt zwei Monate nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
ZU URKUND dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN in zwei Urschriften zu Wien, am 22. Feber 1973.