Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Übereinkommen über vertragliche Schuldverhältnisse, Fassung vom 16.04.2024

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof
StF: BGBl. III Nr. 89/1999

Art. 1

Text

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1998,) hinterlegt:

            Staaten:                      Datum der Hinterlegung der

                                            Ratifikationsurkunde:

            Finnland                         22. Jänner 1999

            Spanien                          22. Jänner 1999