Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Burundi am 4. September 1998 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 132/1998) hinterlegt.