Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Mexiko am 18. März 1986 seine Annahmeurkunde zum Statut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (BGBl. Nr. 21/1967, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 424/1984) hinterlegt.
Das Statut ist für Mexiko am 18. März 1986 in Kraft getreten.