Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande haben die Niederlande am 2. Juni 1982 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 76/1979) für das Königreich in Europa hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 für die Niederlande am 1. August 1982 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben die Niederlande den in Art. 10 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalt erklärt.