| | LGBl. Nr. 21/1973 11. Stück | 06.06.1973 | Oberösterreich | Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche durch Festsetzung von Schlachtungsfristen für auf Schlachttiermärkte, in Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen verbrachte Klauentiere |    |