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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010862229.09.2020OGHRSDie gegen öffentliches Interesse verstoßende Verletzung zwingender Bestimmungen des GmbHG in einem Gesellschafterbeschluss - hier: § 30e Abs 1 zweiter Satz iVm § 30b GmbHG - kann das Firmenbuchgericht im Rahmen seiner materiellen Prüfungspflicht zum Inhalt der Abweisung eines Eintragungsgesuches ...
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2RS011204024.10.2019OGHRS1. Im Falle der Umwandlung einer GmbH im Wege der Errichtung einer Kommanditgesellschaft (oder Kommanditerwerbsgesellschaft) haben die zu beteiligenden Kommanditisten eine Kommanditeinlage in Höhe ihrer Stammeinlage an der umzuwandelnden GmbH zu übernehmen. 2. Das Firmenbuchgericht hat das ...
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3RS001429531.08.2018OGHRSFür die Übergangszeit bis zur Umstellung des Firmenbuches muss ein die Sonderprüfung nach § 45 GmbHG beantragender, nicht (mehr) in der Urkundensammlung des Firmenbuches (Gesellschafterliste) aufscheinender Gesellschafter nicht nur die Unwirksamkeit der Kaduzierung und seine aufrechte Gesellschafter...
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4RS010970117.12.2008OGHRSDie sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die ...
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5RS006205520.05.1999OGHRSDie Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage ist im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft zwingendes Recht; der Kommanditist kann sich nicht darauf berufen, daß Leistungen an die Gesellschaft noch nicht fällig seien.
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6RS006203520.05.1999OGHRSDie Haftung des Kommanditisten ist im Verhältnis zu seinen Mitgesellschaftern, gleichgültig ob sie persönlich haftende Gesellschafter oder Kommanditisten sind, eine gesamtschuldnerische.
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7RS010970220.05.1999OGHRSDer ausgeschlossene Minderheitsgesellschafter kann die Verletzung zwingender Umwandlungsvorschriften (der Beteiligungsvorschrift des § 5 Abs 1 UmwG idgF; des § 7 Abs 1 UmwG alt) mit Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG bekämpfen.
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86Ob27/99k20.05.1999OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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