Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 8 von 8. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011345527.06.2023OGHRSMangels einer Leitfunktion in Steuersachen gemäß § 528 Abs 1 ZPO (hier in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 16 MRG) ist der Oberste Gerichtshof nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS010897920.09.2013OGHRS§ 15 Abs 2 MRG gestattet dem Vermieter, jene Umsatzsteuer auf den Mieter zu überwälzen, die vom Mietzins zu entrichten ist. Im Normalfall beträgt diese Umsatzsteuer 20 Prozent (§ 10 Abs 1 UStG 1994); es ist jedoch der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent anzuwenden, wenn Grundstücke für Wohnzwecke ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
3RS008380827.06.2006OGHRSFür die selbständige Rückforderung zuviel gezahlten Mietzinses steht nur der streitige Rechtsweg zur Verfügung. Der Kompetenztatbestand des § 37 Abs 1 Z 14 MRG wurde nämlich ausschließlich für Ansprüche aus verbotenen und unwirksamen Vereinbarungen im Sinn des § 27 Abs 1 MRG geschaffen. Liegen ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
4RS004590427.06.2000OGHRSDie Möglichkeit, daß als Annex im Verfahren über einen in das AußstrVerf nach § 37 MRG verwiesenen Feststellungsantrag ein Leistungsbefehl auf Rückzahlung ergeht, hat auf die Zulässigkeit des Rechtsweges keinen Einfluß. Daran hat das 2.WÄG BGBl 1991/68 nichts geändert.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
5RS007077627.06.2000OGHRS"Verbotene" Leistungen und Entgelte im Sinne des § 37 Abs 1 Z 14 MRG idF des 2.WÄG sind nur die Zahlungen, die auf Grund der im § 27 Abs 1 MRG erfaßten verbotenen Vereinbarungen erbracht wurden. Leistungen, die entgegen den Bestimmungen des § 27 Abs 1 MRG zurückgefordert werden, sind aber nicht ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
6RS011383727.06.2000OGHRSDer Vermieter kann auch jene Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen, die auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfällt. Das ergibt sich eindeutig aus § 15 MRG, dessen Abs 1 Z 4 das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände als Teil des Mietzinses definiert, für ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
7RS011383827.06.2000OGHRSDie Anrechnung der USt erfolgt im Vollanwendungsbereich des MRG kraft Gesetzes, bedarf also keiner Vereinbarung. Der Vermieter soll gemäß § 15 Abs 2 MRG die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen können. Da ihn die Einhebung eines einheitlichen, sowohl den Hauptmietzins ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
85Ob166/00y27.06.2000OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 8 von 8. Trefferseite: