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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011410911.01.2024OGHRSDurch die Verweisung auf § 3 Abs 1 MRG ist klargestellt, dass die Erhaltung "im jeweils ortsüblichen Standard" für die Abgrenzung der Erhaltung von der Verbesserung von Bedeutung ist, sodass zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten zur Erhaltung bestehender Anlagen noch zur ...
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2RS011699811.01.2024OGHRSWenngleich "Erhaltung" im Sinn des § 3 Abs 1 MRG und § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975 auch zu einer "Verbesserung" führen kann, ohne dass dadurch eine Maßnahme außerordentlicher Verwaltung anzunehmen ist, setzt dies doch in der Regel eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, Brauchbarkeit, einen bestehenden ...
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3RS001374717.02.2023OGHRSDem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, da § 17 Abs 1 WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu.
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4RS011800502.11.2022OGHRSOb eine energiesparende Maßnahme als Erhaltungsarbeit iSd §3 Abs 2 Z5 MRG zu qualifizieren ist, ist primär eine vom Gericht zu lösende Rechtsfrage. Tatfragen stellen sich nur im Zusammenhang mit den Kosten, die in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum Erhaltungszustand des Hauses ...
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5RS007048511.03.2021OGHRSAuch im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG gilt das Neuerungsverbot.
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6RS008344722.10.2020OGHRSEs unterliegt keinem Zweifel, dass auch im Anwendungsbereich des § 17 WEG 1975 der Verwalter im Innenverhältnis nur - wie sonst ganz allgemein - zu Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung berechtigt ist.
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7RS001374021.03.2013OGHRSDem Machthaber steht es gem § 837 ABGB in Verbindung mit § 1029 ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen (§ 834 ABGB) vorzunehmen. § 17 WEG 1975 erweiterte die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters nur in einem Fall einer wichtigen Veränderung, nämlich bei größeren Verbesserungsarbeiten.
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85Ob127/09a07.07.2009OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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