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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS000989121.03.2018OGHRSDer Begriff "Bestandteil" ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt oder auch nur erwähnt, aber in Rechtslehre und Rechtsprechung fest umrissen. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser ...
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2RS000994328.08.1992OGHRSBadezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen offensichtlich nicht nur individuellen Bedürfnissen der Drittverpflichteten, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung; es liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor.
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3RS000984028.08.1991OGHRSDie Nebensache muß zur fortdauernden Benützung der Hauptsache und nicht bloß für die individuellen Bedürfnisse ihres jeweiligen Inhabers bestimmt sein.
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4RS001142028.08.1991OGHRSMaßgebend dafür, auf welche Zubehörstücke sich das Pfandrecht erstreckt, ist nicht der Zeitpunkt der Verpfändung, sondern jener der Geltendmachung des Pfandrechtes; der Pfandschuldner kann daher nach der Verpfändung die Verbindung der Zubehörstücke mit der Hauptsache lösen, sie verbringen oder ...
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5RS001142128.08.1991OGHRSOb sich das Pfandrecht auch " auf das Hinzugekommene " erstreckt, hängt von der Parteienvereinbarung ab. Selbständige Bestandteile und Zubehör der Pfandsache teilen nicht automatisch deren rechtliches Schicksal; maßgeblich ist der erklärte Parteiwille. Zwar sind bei der Verpfändung vorhandene ...
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63Ob79/9128.08.1991OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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