1 | | RS0009891 | 21.03.2018 | OGH | RS | Der Begriff "Bestandteil" ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt oder auch nur erwähnt, aber in Rechtslehre und Rechtsprechung fest umrissen. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser ...
| |
2 | | RS0009943 | 28.08.1992 | OGH | RS | Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen offensichtlich nicht nur individuellen Bedürfnissen der Drittverpflichteten, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung; es liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor.
| |
3 | | RS0009840 | 28.08.1991 | OGH | RS | Die Nebensache muß zur fortdauernden Benützung der Hauptsache und nicht bloß für die individuellen Bedürfnisse ihres jeweiligen Inhabers bestimmt sein.
| |
4 | | RS0011420 | 28.08.1991 | OGH | RS | Maßgebend dafür, auf welche Zubehörstücke sich das Pfandrecht erstreckt, ist nicht der Zeitpunkt der Verpfändung, sondern jener der Geltendmachung des Pfandrechtes; der Pfandschuldner kann daher nach der Verpfändung die Verbindung der Zubehörstücke mit der Hauptsache lösen, sie verbringen oder ...
| |
5 | | RS0011421 | 28.08.1991 | OGH | RS | Ob sich das Pfandrecht auch " auf das Hinzugekommene " erstreckt, hängt von der Parteienvereinbarung ab. Selbständige Bestandteile und Zubehör der Pfandsache teilen nicht automatisch deren rechtliches Schicksal; maßgeblich ist der erklärte Parteiwille. Zwar sind bei der Verpfändung vorhandene ...
| |
6 | | 3Ob79/91 | 28.08.1991 | OGH | TE | | |