1 | | RS0041666 | 31.10.2023 | OGH | RS | Jeder Partei steht nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist angebracht werden.
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2 | | RS0008866 | 25.10.2023 | OGH | RS | Eine Rechtslücke ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Das Gesetz ist in einem solchen Fall, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsbedürftig, ohne dass seine Ergänzung ...
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3 | | RS0037896 | 27.06.2023 | OGH | RS | Art 5 Abs 5 MRK gewährt jedermann, dem seine Freiheit durch Festnahme oder Haft durch einen Träger öffentlicher Gewalt entzogen wurde, selbständige, unmittelbare, in Österreich ohne weiteres Ausführungsgesetz unter Anwendung der Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes gegen den Rechtsträger, ...
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4 | | RS0050017 | 27.06.2023 | OGH | RS | Art 5 Abs 5 MRK gewährt demjenigen, der entgegen den Bestimmungen des Art 5 Abs 1 bis 4 MRK von Festnahme oder Haft betroffen worden ist, einen auch immateriellen Schaden umfassenden, vom Verschulden des Organes unabhängigen Schadenersatzanspruch, der im Amtshaftungsverfahren geltend zu machen ist.
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5 | | RS0077496 | 14.12.2021 | OGH | RS | Die Tatsache, daß ein österreichisches Höchstgericht in einer Rechtssache entschieden hat, schließt Amtshaftungsansprüche nicht vollständig aus. Erkenntnisse eines Höchstgerichtes decken gleichlautende Entscheidungen der Vorinstanzen nur insoweit, als es sonst mittelbar zu einer Nachprüfung ...
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6 | | RS0077506 | 14.12.2021 | OGH | RS | Amtshaftungsansprüchen aus vom OGH als nicht mehr anfechtbar beurteilten Verfahrensmängeln steht die Ausschlußbestimmung des § 2 Abs 3 AHG nicht entgegen.
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7 | | RS0077508 | 21.03.2018 | OGH | RS | Die Befreiung des Obersten Gerichtshofes von der Amtshaftung verstößt nicht gegen Art 23 Abs 1 B-VG.
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8 | | RS0053276 | 23.11.1999 | OGH | RS | Verzögerungsschäden sind aus dem Titel der Amtshaftung nur insoweit ersatzfähig, als sie durch eine unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts verursacht wurden (vgl SZ 62/98).
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9 | | RS0105275 | 29.05.1995 | OGH | RS | Unterläßt ein Gericht 2.Instanz infolge unrichtiger Lösung der verfassungsrechtlichen Vorfrage eine Antragstellung auf Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes beim VfGH, können daraus bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.
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10 | | RS0053247 | 29.05.1995 | OGH | RS | Die Analogie stellt auch im Verfassungsrecht eine anerkannte Methode dar, die planwidrige Unvollständigkeit einer anzuwendenden Rechtsvorschrift durch einen Ähnlichkeitsschluß des zur Rechtsanwendung berufenen Organs zu beseitigen.
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11 | | RS0074572 | 29.05.1995 | OGH | RS | Schadenersatz nach Art 5 Abs 5 MRK setzt einen konventionswidrigen Freiheitsentzug voraus; diese Bestimmung läßt sich nicht analog auf eine allfällige Schädigung wegen Verfahrensverzögerung anwenden. Ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch wegen einer allfälligen Schädigung aus einer Verfahrensv...
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12 | | RS0082048 | 29.05.1995 | OGH | RS | Die Bindung des VwGH an die Sachverhaltsannahme der Behörde besteht jedoch nur insoweit, als die Behörde den Sachverhalt in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren feststellte. Auch behauptete Aktenwidrigkeiten gehören zu jenen Beschwerdepunkten, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch ...
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13 | | 1Ob7/95 | 29.05.1995 | OGH | TE | | |