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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010970431.01.1992OGHRSIm Gegensatz zur Regelung in anderen Verfahrensgesetzen kann das den Parteienvertretern in der Strafprozeßordnung eingeräumte Entschlagungsrecht nicht primär aus ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht abgeleitet werden. Soweit ihre Verschwiegenheitspflicht über ihr Entschlagungsrecht hinausgeht, ...
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2RS010970531.01.1992OGHRSIm Deckungsbereich von Verschwiegenheitspflicht und Entschlagungsrecht der Parteienvertreter ist nicht erstere schlechthin das Schutzobjekt ihres Entschlagungsrechtes, sondern vielmehr das spezielle Recht ihrer Klienten auf Hintanhaltung einer mit ihrer Beiziehung notwendigerweise verbundenen ...
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3RS010970631.01.1992OGHRSWenn der Schutzzweck des Zeugnis-Verbots über das Pressions-Verbot hinaus bis zur Sach-Beweisführung mittels Beschlagnahme durchschlägt, muß in der Beschlagnahme - weil dadurch derselbe Effekt erreicht würde, wie durch die unzulässige Herbeiführung der Zeugenaussage einer von der Verbindlichkeit ...
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4RS010970731.01.1992OGHRSUngeachtet der einschränkenden Terminologie des § 143 Abs 2 zweiter Satz StPO ("von der Verbindlichkeit zur Ablehnung eines Zeugnisses .... befreit") sind nicht nur die Fälle des Zeugnisentschlagungsrechtes, sondern auch jene der Zeugnisunfähigkeit (§ 151 StPO) und der berechtigten Zeugnisverweigeru...
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