1 | | RS0086915 | 19.10.2021 | OGH | RS | Zur Beitragstäterschaft (§ 11 dritter Fall FinStrG) in bezug auf das Vergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG ist nicht erforderlich, daß der betreffende Täter selbst Abgabenpflichtiger, zum Steuerabzug verpflichtet oder in Wahrnehmung der Angelegenheiten solcher Personen tätig ist.
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2 | | RS0090539 | 11.08.2015 | OGH | RS | Zur Strafbarkeit eines Tatbeitrags genügt es, wenn auf der subjektiven Tatseite der Vorsatz des Beitragstäters (zur Zeit seiner Tathandlung) jedenfalls auf eine künftige Deliktsvollendung durch den unmittelbaren Täter gerichtet war (§ 7 Abs 1 StGB) und wenn auf der objektiven Tatseite dessen ...
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3 | | RS0086997 | 19.03.2009 | OGH | RS | Der strafbestimmende Wertbetrag ist eine außerhalb des jeweiligen Tatbestands gelegene, ausschließlich objektive (zusätzliche) Strafbarkeitsvoraussetzung, welche strafbarkeitseinschränkend wirkt und darum zum Schuldprinzip (§ 4 StGB, § 6 FinStrG) nicht im Widerspruch steht.
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4 | | RS0086866 | 01.10.1998 | OGH | RS | Der Vorsatz des Beitragstäters muß zwar auf die künftige Tatvollendung durch den unmittelbaren Täter gerichtet sein, doch kann der Tatbeitrag selbst schon in der Vorbereitungsphase geleistet werden, sofern nur die dabei geplante Realisierung des betreffenden Delikts in der Folge jedenfalls ...
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5 | | RS0087251 | 21.11.1991 | OGH | RS | Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Abgabenbescheides setzt voraus, daß dieser gegen den Täter selbst ergangen ist oder letzterer doch immerhin befugt war, in jenem Abgabenverfahren zur Wahrnehmung der Rechte des Steuerpflichtigen einzuschreiten (vgl EvBl 1980/89); andernfalls bedarf ...
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6 | | 10Os138/84 | 15.01.1985 | OGH | TE | | |