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3 Ob 542/91
Entscheidungstext
OGH
28.08.1991
3 Ob 542/91
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2 Ob 545/91
Entscheidungstext
OGH
11.12.1991
2 Ob 545/91
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6 Ob 628/94
Entscheidungstext
OGH
07.12.1994
6 Ob 628/94
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6 Ob 9/02w
Entscheidungstext
OGH
12.09.2002
6 Ob 9/02w
Auch
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3 Ob 216/03s
Entscheidungstext
OGH
17.12.2003
3 Ob 216/03s
Vgl auch; Beisatz: Welcher nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG im Vertrag schriftlich als Kündigungsgrund vereinbarte Umstand als für den Vermieter "wichtig und bedeutsam" anzusehen ist, ist jedenfalls eine Frage der Wertung des Einzelfalls. Nichts anderes gilt für die von der Judikatur des Obersten Gerichtshofs geforderte Bestimmtheit. (T1)
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2 Ob 79/03m
Entscheidungstext
OGH
12.02.2004
2 Ob 79/03m
Auch; Beisatz: Ein Erfordernis, bereits in den Mietvertrag aufzunehmen, dass der vereinbarte Kündigungsgrund, der ohnehin einem wichtigen Kündigungsgrund nahekommen muss, für den Vermieter "wichtig und bedeutsam" ist, bzw, aus welchen Gründen dieser vereinbarte Kündigungsgrund "wichtig und bedeutsam" sein soll, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. (T2)
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3 Ob 185/07p
Entscheidungstext
OGH
27.11.2007
3 Ob 185/07p
Auch; Beisatz: Hier: Mit der Vertragsformulierung „... für Eisenbahnbetriebszwecke benötigt" wird nur ganz allgemein der Eigenbedarf des Eisenbahnunternehmens angeführt - Bestimmtheit verneint. (T3)
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5 Ob 205/07v
Entscheidungstext
OGH
19.02.2008
5 Ob 205/07v
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Eine Vereinbarung, wonach jede Änderung vereinsrechtlicher Verhältnisse, damit auch jeder Wechsel eines Vereinsvorstands, den Kündigungstatbestand herstellen würde, käme den übrigen in § 30 Abs 2 MRG angeführten Gründen an Gewicht keineswegs nahe. (T4)
Beisatz: Hier: Eine Auslegung des Vertrags im Sinn einer Einschränkung auf gewichtige Änderungen kommt wegen des Bestimmtheitserfordernisses nicht in Betracht, weil die Kündigungsvereinbarung den geltend gemachten Kündigungstatbestand nicht einmal andeutungsweise erläutert. (T5)
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1 Ob 180/09s
Entscheidungstext
OGH
13.10.2009
1 Ob 180/09s
Auch
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8 Ob 94/12z
Entscheidungstext
OGH
04.03.2013
8 Ob 94/12z
Auch; Beis wie T1
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3 Ob 181/13h
Entscheidungstext
OGH
28.11.2013
3 Ob 181/13h
Beisatz: Hier: Beendigung eines Fruchtgenussrechts. (T6)
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8 Ob 105/14w
Entscheidungstext
OGH
30.10.2014
8 Ob 105/14w
Beisatz: Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, betrifft typisch den Einzelfall und begründet im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage. (T7)
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7 Ob 204/14x
Entscheidungstext
OGH
26.11.2014
7 Ob 204/14x
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5 Ob 217/16x
Entscheidungstext
OGH
20.07.2017
5 Ob 217/16x
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4 Ob 133/18i
Entscheidungstext
OGH
17.07.2018
4 Ob 133/18i
Veröff: SZ 2018/56
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9 Ob 21/19g
Entscheidungstext
OGH
15.05.2019
9 Ob 21/19g
Beis wie T1; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Beurteilung folgender in den Nutzungsvertrag aufgenommenen Klausel: „Das Mitglied verpflichtet sich, innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsbeginn bestehende Miet- oder sonstige Rechte an einer anderen Wohnung nachweislich aufzugeben und auf Verlangen der Genossenschaft entsprechende Urkunden, wie Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvereinbarungen, vorzulegen. Sollte das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird dies ausdrücklich als wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 30 Abs 1 und Abs 2 Z 13 MRG vereinbart […].“ (T8)
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2 Ob 134/19y
Entscheidungstext
OGH
27.02.2020
2 Ob 134/19y
Beisatz: Kein besonders wichtiges Interesse der klagenden Partei am Tierhaltungsverbot. (T9)