Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit welchem dem Rekurs des Verpflichteten gegen den erstgerichtlichen Beschluss auf Verhängung einer Geldstrafe gemäß § 355 EO hemmende Wirkung zuerkannt wurde, mangels Rechtsschutzinteresses, wenn der OGH gleichzeitig endgültig in der Hauptsache entscheidet.Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit welchem dem Rekurs des Verpflichteten gegen den erstgerichtlichen Beschluss auf Verhängung einer Geldstrafe gemäß Paragraph 355, EO hemmende Wirkung zuerkannt wurde, mangels Rechtsschutzinteresses, wenn der OGH gleichzeitig endgültig in der Hauptsache entscheidet.